Was ist die Prospektrichtlinie?

Die Prospektrichtlinie ist ein von der Europäischer Union herausgegebener Mandat. Im Allgemeinen ist ein Prospekt ein Rechtsdokument, das die Details eines Aktien- oder Aktienfonds erläutert, der an die Öffentlichkeit verkauft wird. Die Prospektrichtlinie wurde von den EU -Mitgliedstaaten errichtet, um einen einheitlichen Kapitalmarkt in ganz Europa aufzubauen. Die Prospektrichtlinie veränderte die Definition eines Prospekts und der Art und Weise, wie er an potenzielle Anleger und Kunden geliefert werden sollte. Es rationalisiert den Kauf- und Verkaufsprozess und verpflichtet nur, dass nur die relevante Regulierungsbehörde bestimmte Transaktionen überwacht.

Obwohl die Prospektrichtlinie am 31. Dezember 2003 in Kraft trat, hatte jeder Staat innerhalb der Europäischen Union bis zum ersten Juli 2005 die Umsetzung der erforderlichen Gesetze. Die zusätzliche Zeit ermöglichte es den Mitgliedstaaten, die Infrastruktur zu entwickeln, um die neu erstellten Vorschriften durchzusetzen. Unternehmen nutzten auch die Zeit, um Prospekte zu produzieren, die sich an die neuen Gesetze hielten.

Anfangs, die Richtlinie WAs um den Begriff der europäischen Solidarität entworfen. Es war als Kommunikation an die Öffentlichkeit gedacht, sie über die Besonderheiten eines Unternehmens zu informieren. Es wurde angenommen, dass die Fakten und Zahlen der Leistung des Unternehmens wichtig genug sind, um dem Verbraucher eine fundierte Entscheidung über den Kauf des Finanzprodukts zu treffen.

Ziel der Prospektrichtlinie war es, ein neues Regulierungssystem aufzubauen, das den Aktienprospektprozess und die Kredite in der Europäischen Union überwachen würde. Wenn eine Aufsichtsbehörde in einem Land einen Prospekt genehmigt, ist er in allen anderen Mitgliedstaaten gültig. Das Unternehmen müsste keinen anderen Prospekt für jeden Staat in der Europäischen Union ausgeben.

Für diesen Prozess muss das Unternehmen, das den Prospekt ausgibt, einen Heimatstaat einrichten. Das heißt, es muss sich in einem Land innerhalb der Europäischen Union angemeldet haben und zur Beantwortung von Anfragen FR zur Verfügung stehenom die Aufsichtsbehörden dieses Landes. Neben Unternehmen innerhalb der EU können nicht europäische Gewerkschaftsunternehmen ihren Prospekt innerhalb eines Mitgliedstaates genehmigen lassen.

Es gibt mehrere Ausnahmen von der Prospektrichtlinie. Wenn beispielsweise die Person, für die der Prospekt angeboten wird, ein qualifizierter Investor ist oder wenn der Prospekt weniger als 100 Personen angeboten wird, muss das Unternehmen nicht die Regulierungsbehörde des Mitgliedstaates einbeziehen. Andere Ausnahmen betreffen den Dollarbetrag der Transaktionen.

Wenn ein Unternehmen nicht den Richtlinien der Prospektrichtlinie folgt, werden seine Aktien und Anleihen in der Europäischen Union nicht aufgeführt. Stattdessen müssen die Wertpapiere an einem Devisenlisten aufgeführt werden. Dies kann dazu führen, dass die Aktie den Wert verliert und den Emittenten dazu zwingt, zusätzliche Informationen für potenzielle Anleger bereitzustellen.

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