Was sind die verschiedenen Arten von Kindergeld?

Die verschiedenen Arten von Kindergeld sind in der Regel von Familie zu Familie unterschiedlich und richten sich nach den gegenwärtigen oder erwarteten Umständen. Ein Kindergeld wird dem Kind nicht per se gewährt, sondern den Eltern oder Erziehungsberechtigten, um Unterstützung bei der Kindererziehung zu geben. Die Art der Leistung kann vom Zustand des Erziehungsberechtigten abhängen, z. B. von einem unverheirateten Elternteil, einem arbeitslosen Erziehungsberechtigten oder einer schwangeren Mutter. Die Umstände und das gegenwärtige Alter eines Kindes können sich auch auf die Höhe des Kindergeldes auswirken.

Kindergeld ist in der Regel steuerfrei, sodass sowohl der Erziehungsberechtigte als auch das Kind den angegebenen Betrag in vollem Umfang nutzen können. Um Kindergeld zu beantragen, sollten Erziehungsberechtigte ein Kind oder Kinder haben, die als solche qualifiziert sind. In den USA gilt ein Bürger als Kind, wenn er jünger als 18 Jahre ist oder ein Schüler unter 19 Jahren ist. Wenn ein Erwachsener vor dem 22. Lebensjahr behindert ist, gilt er auch als Kind. Jeder Erziehungsberechtigte, der sich um Kinder mit diesen Bedingungen kümmert, kann Unterhaltsleistungen für Kinder beantragen. In Großbritannien kann ein Vormund auch Kindergeld beantragen, wenn sein Kind unter 20 Jahren eine Vollzeitausbildung absolviert und keinen Beitrag zum Familieneinkommen leistet.

Ein Kind kann auch seine eigenen Leistungen beanspruchen, wenn sein Vormund nicht in der Lage ist, für seine Bedürfnisse zu sorgen. Ein Rentner oder ein Senior kann die Leistungen seines Kindes beantragen, sofern er für eine bestimmte Zeit beschäftigt war und seine Steuern entrichtet hat. Kinder mit behinderten Erziehungsberechtigten können ebenfalls ihre Leistungen geltend machen, ebenso diejenigen, deren Erziehungsberechtigte bereits verstorben sind. Abgesehen von der Altersqualifikation sollte das Kind auch unverheiratet sein, um Anspruch auf die Leistungen zu haben.

Ein Unterhaltsberechtigter muss kein Blutsverwandter des Vormunds sein, um Anspruch auf Kindergeld zu haben. Adoptiv- und Stiefkinder sind ebenfalls enthalten. Pflegeeltern können für jedes Pflegekind ein Kindergeld beantragen. Der zu zahlende Betrag kann abhängig von der Politik eines Landes oder dem Betrag, den ein Vormund durch eine andere Art von Leistung erhält, variieren. In einigen Richtlinien wird jedem nachfolgenden Kind entweder ein zunehmender oder ein abnehmender Betrag zugewiesen.

Das Kindergeld wird höchstwahrscheinlich nach einer bestimmten Zeit eingestellt, wenn das Kind stirbt oder ein bestimmtes Alter erreicht hat. In vielen Ländern werden Erziehungsberechtigte und Familien einer Bedürftigkeitsprüfung unterzogen, um festzustellen, ob sie Anspruch auf Kindergeld haben. Bestimmte Faktoren wie das jährliche Einkommen, die Anzahl der Kinder und die Leistungsfähigkeit werden untersucht. In Irland kann ein Erziehungsberechtigter bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes eine Kinderzulage beantragen. Sonderzuschüsse können für Mehrlingsgeburten gewährt werden, z. B. bei Zwillingen oder Vierlingen.

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