Was ist eine Zuordnungsurkunde?
Eine Zuordnungsurkunde ist ein Dokument, mit dem das Eigentum eines Eigentums zugewiesen wird.Es gibt zwei primäre Situationen, in denen eine Zuordnungsurkunde verwendet wird, die für ein Immobilieneigenschaften und für den Export von Waren oder Produkten vorhanden sind.Immobilien von einem Eigentümer zum anderen.Diese Urkunde ist ein Rechtsdokument, das das Eigentum an der Immobilienbesitz beweist, für die die Urkunde ist.Wenn es um Immobilien geht, wird in der Regel die Tat mit dem örtlichen Landeshaus, in dem sich die Immobilie befindet, aufgezeichnet.Dies ist zwar keine Voraussetzung, wenn die Zuordnungsurkunde mit dem Landkreis aufgezeichnet wird, wird die Zuordnungsurkunde aus öffentlicher Aufzeichnungen.
Unabhängig davon, ob eine Tat mit der Grafschaft aufgezeichnet wird oder nicht, sollte eine Kopie der Urkunde an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.Da es sich um einen Eigentumsnachweis für die Immobilie handelt, muss der Eigentümer möglicherweise beim Verkauf der Immobilie oder aus verschiedenen anderen Gründen die Urteilsurkunde vorlegenZum einen wird das Datum dargelegt, an dem das Eigentum an der Immobilie von einem Eigentümer zum anderen überträgt.Die Urkunde enthält auch eine spezifische Beschreibung der Eigenschaft, die in der Übertragung von Eigentum enthalten ist.
Eine Zuordnungsurkunde kann auch verwendet werden, wenn ein Unternehmen Waren in ein anderes Unternehmen exportiert.In diesen Situationen wird die Urkunde in der Regel von einem Kreditschreiben der Bank des Käufers begleitet.Eine Abgabeurkunde sieht das Datum vor, an dem der Käufer der Ware Eigentümer der Ware wird. Die Datum des Auftragsurteils stimmt mit dem Datum zusammen, an dem das Geld von der Käuferbank an die Verkäuferbank übertragen wirddie an der Transaktion beteiligten Parteien.Wenn beispielsweise ein Fliesenunternehmen in China Fliesen in einen Fliesengeschäft in den USA exportiert, sollten die beiden Unternehmen einen Kreditschreiben und eine Abgabeurkunde verwenden.Dies schützt den Verkäufer davor, die Waren an den Käufer und den Käufer zu veröffentlichen