Wie gehe ich mit Belästigung durch Inkasso um?

In den meisten Ländern haben Inkasso- und Gläubiger das Recht, sich zwecks Eintreibung von Forderungen an die Schuldner zu wenden. Viele Orte haben jedoch Gesetze gegen die Belästigung durch Inkasso. Wenn Sie von Inkassobüros belästigt werden, ist eines der wichtigsten Dinge, die Sie tun können, das Erlernen der Gesetze in Ihrer Region. In diesem Fall empfiehlt es sich möglicherweise, ein Schreiben zu verfassen, in dem Sie ein Ende der Belästigung fordern und die Gläubiger auffordern, Sie künftig per E-Mail zu kontaktieren. Wenn Ihr Brief nicht das gewünschte Ergebnis erzielt, können Sie sich an die Behörde wenden, die für die Durchsetzung der Inkassostandards in Ihrer Region zuständig ist, und möglicherweise sogar eine Klage einreichen.

Wenn Sie versuchen, mit Belästigung durch Inkasso umzugehen, sollten Sie sich zunächst mit den Gesetzen in Ihrer Gerichtsbarkeit vertraut machen. Wenn Sie die in Ihrer Region geltenden Inkassogesetze kennen, sind Sie möglicherweise besser auf den Umgang mit Inkassounternehmen vorbereitet. Wenn Sie belästigendem Verhalten ausgesetzt sind, können Sie sie darüber informieren, dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Wenn die Belästigung anhält, wissen Sie bereits, wie Sie Belästigungen durch Inkasso melden.

In einigen Fällen kann ein einfacher Brief ausreichen, um die Abholanrufe nicht mehr zu belästigen. Sie können dem Unternehmen einen Brief schreiben, der Sie belästigt, und die Vertreter des Unternehmens bitten, Sie künftig nur noch per E-Mail zu kontaktieren. In vielen Ländern sind Inkassobüros gesetzlich verpflichtet, solchen Aufforderungen nachzukommen. Um nachzuweisen, dass Sie diese Anfrage gestellt haben, können Sie den Brief per Post an einen Inkassobüro senden und eine unterschriebene Quittung anfordern. Darüber hinaus können Sie eine Kopie des Schreibens in Ihren Unterlagen aufbewahren, falls es später zu Streitigkeiten kommt.

Manchmal beenden Inkassobüros die Belästigung nicht, selbst wenn sie eine berechtigte Aufforderung eines Schuldners erhalten. Wenn die Belästigung durch das Inkasso anhält, können Sie eine Beschwerde bei der für die Einhaltung der Inkassostandards in Ihrer Region zuständigen Behörde einreichen. In einigen Ländern wird dies als Fair Trade Commission oder Office of Fair Trade bezeichnet. Wenn Sie Ihre Beschwerde einreichen, müssen Sie in der Regel Einzelheiten dazu angeben, wie Sie belästigt werden und welche Schritte Sie unternommen haben, um die Belästigung zu beenden.

Sie können auch erwägen, eine Klage gegen ein Unternehmen einzureichen, das Sie belästigt, wenn es gegen die Inkassogesetze Ihrer Gerichtsbarkeit verstößt. Sie können sich selbst vertreten und vor einem Gericht für geringfügige Ansprüche klagen. Alternativ können Sie sich jedoch an einen Anwalt wenden, um einen Gläubiger oder ein Inkassounternehmen zu verklagen.

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