Was sind die verschiedenen Arten von steuerlich absetzbaren Umzugskosten?

Viele Steuerbehörden sehen steuerlich absetzbare Umzugskosten für Personen und Unternehmen vor, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen umziehen. Die beiden Hauptarten von steuerlich absetzbaren Umzugskosten sind die mit dem Umzug oder der Lagerung von Gegenständen verbundenen und die als Folge des Umzugs entstandenen Reisekosten. Damit Einzelpersonen und Unternehmen steuerlich absetzbare Umzugskosten erhalten können, müssen sie in der Regel eine Reihe vorläufiger Zulassungskriterien erfüllen, beispielsweise Zeit- und Entfernungstests im Zusammenhang mit der Umsiedlung.

Die Arten von Umzugskosten, die als steuerlich absetzbar angesehen werden, umfassen im Allgemeinen alle Kosten, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Die Steuerbehörde und die Gerichte in einer Gerichtsbarkeit können im Allgemeinen nach eigenem Ermessen entscheiden, was angemessen oder unangemessen ist. Mit dem Umzug verbundene Aufwendungen wie Mietkosten für den Umzug von Lastwagen, physische Umzugshilfe und kurzfristige Lagergebühren werden allgemein als angemessen angesehen. Reisekosten wie die Kosten für Gas und Unterkunft gelten ebenfalls als angemessene steuerlich absetzbare Umzugskosten.

In der Regel gibt es eine Reihe von Beschränkungen, die die Steuerbehörde in ihrem Hoheitsgebiet für steuerlich absetzbare Umzugskosten festlegt, um einen Missbrauch der Abzugsleistungen zu verhindern. Beispielsweise sind Ausgaben im Zusammenhang mit Mahlzeiten, Unterhaltung, Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Eigenheims, Grundsteuern, Sicherheitsleistungen und Rückfahrten zu einem früheren Wohnsitz normalerweise nicht als steuerlich absetzbare Umzugsausgaben zulässig. Außerdem gelten Reiseabzüge im Allgemeinen für die direkteste Route von der vorherigen Adresse zur neuen Adresse. Umwege, die auf dem Weg zum neuen Ziel gemacht werden, aber für den Umzug irrelevant oder unnötig sind, können in der Regel nicht als Umzugskosten abgezogen werden.

In vielen Ländern gelten zusätzliche Einschränkungen und Kriterien, die Einzelpersonen und Unternehmen erfüllen müssen, um steuerlich absetzbare Umzugskosten geltend zu machen. Diese Einschränkungen erfordern in der Regel, dass der Umzug mit einer Beschäftigung oder einem Unternehmen verbunden ist, der Standort der neuen Beschäftigung oder des neuen Unternehmens in einem gewissen Abstand von der früheren Beschäftigung oder dem früheren Unternehmen liegt und bei einzelnen Mitarbeitern bei der neue Stelle oder Ort für eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche. In den Vereinigten Staaten können Einzelpersonen und Unternehmen beispielsweise Umzugskosten von ihren Einkommensteuern abziehen, wenn sie mehr als 80,5 km zu Beschäftigungszwecken umziehen und mindestens 39 Stunden pro Woche arbeiten. Darüber hinaus können Unternehmen wie Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die über die Möglichkeit verfügen, ihre Einnahmen, Ausgaben und Steuerabzüge zu melden, Umzugskosten nicht zweimal abziehen. Vielmehr müssen sie entscheiden, ob sie die Ausgaben als Umzugskosten oder Geschäftskosten abziehen.

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