Was ist das Rentenalter für die soziale Sicherheit?

Das Rentenalter der sozialen Sicherheit ist das Alter, in dem eine Person Anspruch auf den vollen Betrag der Sozialversicherungsleistungen (SSA) hat, auf die sie Anspruch hat. Viele Menschen halten das Rentenalter für 65 Jahre, aber das ist nicht immer der Fall. Es variiert je nach Jahr, in dem die Person geboren wurde.

Mit der Einführung des Sozialversicherungsgesetzes von 1935 wurde das Rentenalter auf 65 Jahre festgesetzt, weshalb viele Menschen 65 Jahre für das normale Rentenalter halten. Im Laufe der Zeit bewertete der Kongress der Vereinigten Staaten die durchschnittliche Lebenserwartung der Bürger der Vereinigten Staaten und stellte fest, dass die Lebenserwartung anstieg. In diesem Sinne stimmte der Kongress für eine Anhebung des Renteneintrittsalters für den Erhalt der vollen Sozialversicherungsleistungen.

In Änderungen des Sozialversicherungsgesetzes von 1983 wurde festgelegt, dass das Rentenalter schrittweise angehoben wird, je nachdem, in welchem ​​Jahr der Empfänger geboren wurde. Über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren wurde das Renteneintrittsalter für die soziale Sicherheit von 65 auf 67 Jahre angehoben, und zwar um Monate anstatt um Jahre. Das Rentenalter stieg nicht mit jedem Jahr. Stattdessen blieb es für 11 Geburtsjahre stabil und ließ das Rentenalter für jeden, der zwischen 1943 und 1954 geboren wurde, bei 66 Jahren.

Die SSA unterhält eine Tabelle, anhand derer die Personen ihr Rentenalter bestimmen können. Wie aus der Tabelle hervorgeht, haben Personen, die vor 1937 geboren wurden, Anspruch auf eine volle Altersrente, wenn sie 65 Jahre alt sind. Personen, die 1938 geboren wurden, haben Anspruch auf eine volle Altersrente, wenn sie 65 Jahre alt und zwei Monate alt sind sind 65 und vier Monate alt. Es gibt eine Verzögerung von zwei Monaten für jedes Jahr, in dem die Erhöhung angewendet wird, bis 1943, wenn das Rentenalter für jeden, der von 1943 bis 1954 geboren wurde, auf 66 Jahre abläuft.

Für diejenigen, die nach 1954 geboren wurden, erhöhte sich das Rentenalter erneut in Zweimonatsschritten. Eine Person, die 1955 geboren wurde, würde mit 66 und zwei Monaten das Rentenalter für Sozialversicherungen erreichen, während eine Person, die 1959 geboren wurde, mit 66 und 10 Monaten Anspruch auf Rente hat. Jeder, der 1960 oder in einem Jahr danach geboren wurde, kann mit 67 Jahren teilnehmen.

Auf Wunsch kann eine Person im Alter von 62 Jahren eine Altersrente beantragen und erhalten. Da das 62. Lebensjahr nicht das volle Rentenalter ist, würde die Person, die Leistungen bezieht, unabhängig vom Geburtsjahr einen reduzierten Betrag erhalten. Wenn beispielsweise jemand im Jahr 1943 geboren wurde, beträgt sein Rentenalter für die soziale Sicherheit 66 Jahre. Wenn er im Alter von 62 Jahren in den Ruhestand treten möchte, werden seine Leistungen um einen von der SSA festgelegten Prozentsatz gekürzt. Die Kürzung gilt für die gesamte Zeit, in der er Leistungen bezieht, auch nach Erreichen des normalen Rentenalters.

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