Was ist Arbeitslosenversicherung?

Die Arbeitslosenversicherung ist eine vorübergehende Einnahmequelle. Wenn eine berechtigte Person ihren Arbeitsplatz verliert, kann sie wöchentliche Zahlungen erhalten, indem sie Geld über die Lohnsteuer an ihre Arbeitslosenkasse zahlt, während sie noch erwerbstätig war. Wenn eine Person berechtigt ist, kann sie eine Arbeitslosenversicherung abschließen, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Arbeitslosenversicherung ist nicht rückwirkend, daher wäre es nicht im besten Interesse, sie hinauszuschieben. Sie werden erst ab dem Tag bezahlt, an dem Sie Ihre Unterlagen eingereicht haben.

In den meisten Fällen hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung, sobald er seinen Arbeitsplatz verlässt. Die Kündigung muss jedoch die Entscheidung des Arbeitgebers sein. Wenn ein Mitarbeiter von sich aus aus dem Unternehmen ausscheidet oder ausscheidet, hat er nur dann Anspruch auf Arbeitslosigkeit, wenn mildernde Umstände vorliegen. Diese Umstände müssen nachgewiesen werden, bevor die Arbeitslosenversicherung bezahlt werden kann. Darüber hinaus ist eine Person, die vor ihrer Kündigung weniger als drei Monate beschäftigt war, ebenfalls nicht förderfähig. Wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines Fehlverhaltens oder einer Beschädigung von Unternehmenseigentum entlassen wurde, kann er ebenfalls als nicht förderfähig eingestuft werden.

Es gibt andere Situationen, in denen eine Person keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung hat. Zum Beispiel kann jemand, der selbstständig ist, keine Arbeitslosigkeit sammeln, noch kann jemand, der kein Staatsbürger ist und nicht legal beschäftigt war. Wenn Ihre Arbeitsstunden gekürzt wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Teilarbeitslosigkeit. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz aufgrund von Schäden an Ihrem Arbeitsplatz durch Feuer oder Naturgewalten wie Überschwemmungen oder Hurrikane verloren haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Arbeitslosenversicherung, auch wenn Sie nicht die erforderlichen drei Monate gearbeitet haben.

Früher mussten diejenigen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten wollten, wöchentlich oder monatlich beim Arbeitsamt erscheinen, um nicht nur die richtigen Papiere einzureichen, sondern auch um zu beweisen, dass sie Arbeit suchten. Dies kann jetzt per Telefon oder sogar online erfolgen. Überprüfen Sie die Richtlinien Ihres Staates, um festzustellen, ob Sie persönlich erscheinen müssen, um eine Arbeitslosenversicherung abzuschließen.

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde, erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Arbeitsministerium, wie Sie eine Arbeitslosenversicherung beantragen können. Dank der Wunder der Technologie kann Ihr Bundesstaat so eingerichtet werden, dass Sie alle Arbeitslosigkeitsangelegenheiten über Telefon oder Computer erledigen können. Dies spart Zeit, sodass Sie sofort nach einem Job suchen und wieder ein aktives Mitglied der Belegschaft werden können.

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