Was ist das Kostenprinzip?

Das Kostenprinzip ist ein Rechnungslegungskonzept, das besagt, dass Waren und Dienstleistungen zu ihren ursprünglichen oder historischen Kosten erfasst werden sollen. Dieses Konzept wird hauptsächlich bei der Erfassung von kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden oder Beteiligungen verwendet. Dieses Konzept verfolgt einen konservativen Ansatz bei der Erfassung von Posten in der Buchhaltung des Unternehmens. Kritiker des historischen Kostenprinzips glauben, dass dieses Konzept nicht den aktuellsten oder genauesten Wert für Bilanzpositionen darstellt. Auch wenn viele Pädagogen und Theoretiker das Prinzip der historischen Kosten kritisiert haben, ist es immer noch die am weitesten verbreitete Methode zur Erfassung von Posten in Buchhaltungsbüchern.

Umlaufvermögen wie Vorräte, Wertpapiere des kurzfristigen Marktes und Forderungen werden zu historischen Anschaffungskosten bilanziert, da dies der Wert ist, zu dem diese Gegenstände wert sind und auf dem freien Markt verkauft werden können. Obwohl sich der Wert dieser Posten auf dem freien Markt häufig ändert, verbleiben sie bis zum Verkauf zu historischen Anschaffungskosten in den Geschäftsbüchern. Nach dem Verkauf erfasst das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust aus diesen Artikeln in Abhängigkeit vom Verkaufspreis.

Langfristige Vermögenswerte werden nach dem Anschaffungskostenprinzip zu Anschaffungskosten bilanziert und abgeschrieben, wenn die Gegenstände alt werden oder das Unternehmen den Wert des Vermögenswerts verbraucht. Diese Verwendung wird als Abschreibung in den Buchhaltungsbüchern erfasst. Die ursprünglichen langfristigen Vermögenswerte werden mit der Gesamtabschreibung verrechnet, um den Restwert des Vermögenswerts zu bestimmen. Das Kostenprinzip verwendet den Restwert eines Vermögenswerts als zukünftigen Marktwert des Gegenstands. Wenn ein Unternehmen langfristige Vermögenswerte verkauft, wird jede Gelddifferenz über oder unter dem Restwert als Gewinn oder Verlust in den Rechnungsbüchern des Unternehmens erfasst. Die Bilanzverbindlichkeiten werden auf ähnliche Weise nach dem Kostenprinzip erfasst.

Kurzfristige Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder Kreditlinien werden zu historischen Anschaffungskosten bilanziert, da dies den Wert der von der Gesellschaft erhaltenen Waren oder Dienstleistungen darstellt. Langfristige Beteiligungen oder Beteiligungspapiere werden traditionell zu Anschaffungskosten nach dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert. Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften, hauptsächlich aufgrund der Grundsätze der Marktbewertung, haben die Art und Weise verändert, in der Unternehmen bestimmte Finanzinvestitionsinstrumente verbuchten. Bei der Marktbewertung müssen Unternehmen die historischen Anschaffungskosten von Finanztiteln auf die aktuellen Marktwerte umbewerten.

Die Neubewertung von Finanztiteln erfolgt in bestimmten Intervallen während des Rechnungslegungszyklus. Unternehmen müssen diese Finanzinstrumente abschreiben oder aufwerten. Die Marktbewertung führt zu einer wesentlichen Änderung des Kostenprinzips der Rechnungslegung. Unternehmen sind nun gezwungen, Gewinne und Verluste vor dem Verkauf von Finanztiteln zu erfassen und den in der Bilanz des Unternehmens ausgewiesenen Wert oder das Vermögen zu ändern.

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