Was ist eine Erklärung mit zusätzlichen Informationen?

Die Angabe zusätzlicher Informationen ist ein Begriff, der in Bezug auf Offenlegungspflichten für Investmentfonds in dem Sinne verwendet wird, dass er Interessenten einige zusätzliche Informationen zu bestimmten Bestandteilen des Investmentfonds liefert in irgendeiner Weise von entscheidender Bedeutung für die Parteien, die dies beantragen können, da die Informationen bereits im Prospekt des betreffenden Investmentfonds enthalten sind. Aus rechtlichen Gründen der zusätzlichen Offenlegung für Personen wie potenzielle Anleger, die ein solches Dokument möglicherweise einsehen möchten, schreibt das Gesetz vor, dass ihnen die Erklärung mit zusätzlichen Informationen kostenlos ausgehändigt werden muss. In der Regel enthält der Inhalt der Zusatzinformation einen Abschnitt, der die Vermögensverwaltungsgesellschaft beschreibt, mit Informationen zu den Mitarbeitern und dem eventuell vorhandenen Humankapital. Weitere Informationen umfassen Finanzdaten, den Sponsor des Investmentfonds, einen Abschnitt mit Einzelheiten zu den Rechten, die den Anteilinhabern des Investmentfonds zustehen, sowie Einzelheiten zu Rechtmäßigkeiten, Treuhändern und Steuern.

Derartige Tatsachen in der Aufstellung zusätzlicher Informationen kommen hauptsächlich dem potenziellen Anleger und auch den bestehenden Anlegern zugute, die möglicherweise die Anlagemöglichkeiten in dem betreffenden Investmentfonds bewerten möchten. Durch die Angabe von Informationen zum Sponsor werden der Sponsor des Investmentfonds sowie weitere ihn betreffende Informationen in Form einer Kurzzusammenfassung identifiziert. In der Regel ernennt ein Sponsor Treuhänder für den Investmentfonds. Dabei kann es sich um einzelne Treuhänder handeln, die ein Kuratorium bilden, oder um eine Treuhänderfirma, die mit der Verwaltung des Fonds beauftragt ist. Bei den einzelnen Treuhändern, aus denen sich das Kuratorium zusammensetzt, werden Informationen zu den einzelnen Mitgliedern in die Erklärung der zusätzlichen Informationen aufgenommen, z. B. deren Namen, berufliche Qualifikationen und eine kurze Zusammenfassung der Mitglieder.

In der Erklärung werden auch die Verantwortlichkeiten und sonstigen Pflichten einer identifizierten Vermögensverwaltungsgesellschaft aufgeführt. Eine der gesetzlichen Pflichten ist die Sorgfaltspflicht, die von der Vermögensverwaltungsgesellschaft die äußerste Sorgfalt bei der Verwaltung des Fondsvermögens verlangt. Eine weitere Einbeziehung sind die Gebühren einer solchen Vermögensverwaltungsgesellschaft, einschließlich der Angaben zu den wichtigsten Mitarbeitern der Vermögensverwaltungsgesellschaft.

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