Welche Verfahren sind in der Regel in der Deckung von Zahnarztplänen enthalten?
In der Regel decken die meisten Zahnversicherungen nur Behandlungen ab, die als medizinisch notwendig erachtet werden. Dies umfasst häufig vorbeugende Zahnbehandlungen wie regelmäßige Kontrollen und Reinigungen. Häufig werden auch routinemäßige zahnärztliche Arbeiten behandelt, bei denen es darum geht, Zähne und Zahnfleisch in gutem Zustand zu halten. Dazu gehören in der Regel Füllungen, Zahnextraktionen und Kronen. Andere Arten von Behandlungen werden möglicherweise nur teilweise abgedeckt, z. B. Wurzelkanäle, Zahnersatz und Zahnspangen. Die zahnärztliche Deckung hängt in der Regel vom gewählten Plan ab, wobei die teureren Policen in der Regel mehr Eingriffe abdecken.
Selbst der einfachste Plan deckt normalerweise die regelmäßige Vorsorge ab. Zum Beispiel fallen Vorsorgeuntersuchungen normalerweise unter den typischen Plan, da die meisten Anbieter erkennen, dass die Vorbeugung von Zahnproblemen für sie kostengünstiger ist als die Behandlung wichtiger Probleme, die sich nach mangelnder Routinebehandlung entwickeln. Daher werden Vorsorgeuntersuchungen und Reinigungen in der Regel vollständig bezahlt und sollten mindestens einmal jährlich in Anspruch genommen werden. Die übliche Untersuchung beinhaltet häufig die Aufrechterhaltung der Gesundheit des Zahnfleisches, nicht nur der Zähne, da Zahnfleischentzündungen und Zahnfleischrückgänge leicht behandelt werden können, wenn sie frühzeitig abgefangen werden. Es kann auch eine Fluoridbehandlung angeboten werden, um Zahnfleisch und Zähne zu schützen. Diese Behandlung wird in der Regel durch eine Versicherung bezahlt.
Die Deckung durch Zahnarztpläne erstreckt sich häufig auch auf die Routineversorgung, wenn bei einer Untersuchung ein Problem festgestellt wird. Wenn zum Beispiel ein Hohlraum gefunden wird, wird die Füllung normalerweise durch eine Versicherung bezahlt. Zahnentfernungen werden in der Regel auch dann erfasst, wenn sie für die Mundgesundheit des Patienten erforderlich sind. Auch kleine Eingriffe, wie das Auffüllen eines abgebrochenen Zahns, gehören häufig zur zahnärztlichen Versorgung. Kronen, Zahnsteinentfernung und Zahnpolitur gehören normalerweise ebenfalls zur Kategorie der routinemäßigen zahnärztlichen Eingriffe, weshalb sie in der Regel zumindest teilweise durch eine Versicherung bezahlt werden.
In den meisten Fällen ist die Mundchirurgie nur teilweise versichert, es sei denn, der Plan ist besonders umfassend. In diesem Fall ist die Prämie wahrscheinlich recht teuer. Zum Beispiel zahlen die meisten Patienten aus eigener Tasche für einen Wurzelkanal, obwohl einige kostengünstige Pläne möglicherweise einen Teil davon bezahlen, wenn dies medizinisch notwendig ist. Die typische Deckung des Zahnersatzplans umfasst in der Regel zumindest eine Teilzahlung des Zahnersatzes, und es wird in der Regel empfohlen, dass ältere Patienten, die diese in naher Zukunft benötigen, sich für einen Plan entscheiden, der die gesamten Kosten des Zahnersatzes abdeckt. Ein typischer Versicherungsschutz für Zahnspangen zahlt mindestens den größten Teil der Kosten für Zahnspangen für Kinder, aber viele bieten keinen Versicherungsschutz für Zahnspangen für Erwachsene an.