Sollte ich ein Einlagensicherungssystem anwenden?
Im Vereinigten Königreich (UK) ist für die meisten nach dem 6. April 2007 eingeleiteten Anmietungen ein Einlagensicherungssystem gesetzlich vorgeschrieben. Ein Einlagensicherungssystem ist ein Mittel, mit dem ein Vermieter und ein Mieter sicher sein können, dass etwaige Streitigkeiten über die Rückerstattung der Kaution beigelegt werden gerecht geregelt. Der Vermieter übergibt die Kaution an einen Dritten oder setzt einen Versicherer ein, der dem Mieter die Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses erstattet.
Ein Einlagensicherungssystem kann eine der oben genannten Formen annehmen. Im ersten Fall wird die Kaution an einen Dritten überwiesen, der das Geld bis zur Beendigung des Mietverhältnisses hinterlegt. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Vermieter eine Versicherungsprämie für den Mietkautionsschutz zahlt. Im ersten Fall investiert der Einlagensicherungsdienst die Mittel und behält einen Teil des Erlöses als Ausgleich für seine Bemühungen ein.
Das Gesetz gilt für das so genannte versicherte Kurzzeitmietverhältnis. Dies ist die Standardform eines Mietvertrags in Großbritannien und ähnelt einem Mietvertrag in den USA. Einlagensicherungssysteme wurden eingeführt, um sicherzustellen, dass die Vermieter und Vermieter die Mieter fair behandeln, und um ein Schiedsverfahren für den Fall zu schaffen, dass es zu Streitigkeiten darüber kommt, ob ein Mieter die Kaution zurückerhalten kann oder nicht. Akzeptierte Gründe für die Zurückbehaltung einer Kaution sind die geschuldete Rückmiete, Nichtmitteilung, Nichträumung oder Rückgabe von Schlüsseln bei Räumung und Schäden, die über eine angemessene Abnutzung der Mieteinheit hinausgehen.
Es gibt einige Ausnahmen vom Gesetz, einschließlich der Anwesenheit eines inländischen Vermieters, der Nutzung der Immobilie als Ferien- oder Zweitwohnung, der jährlichen Miete von mehr als £ 100.000 Britischen Pfund (GBP) oder eines Mieters, der ein Unternehmen oder eine Geschäftseinheit ist . Für Mietverträge, die vor April 2007 beginnen, ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Einlagensicherungssystem zu verwenden. Er wird jedoch aufgefordert, dies bei Verlängerung des Mietvertrags zu tun. Der Vermieter hat ab Erhalt der Kaution 14 Tage Zeit, eine Einlagensicherung zu wählen und den Mieter zu benachrichtigen.
Eine von einem führenden Einlagensicherungsdienst im Jahr 2008 durchgeführte Umfrage ergab, dass 62 Prozent der Vermieter trotz gesetzlicher Vorgaben offen zugaben, kein Einlagensicherungssystem zu nutzen. Nach dem Gesetz sind Vermieter mit dem Verlust ihrer Räumungsrechte und einer Geldstrafe in Höhe des Dreifachen der Kaution konfrontiert. Mieter sollten sich darüber im Klaren sein, dass ihre Einlagen gefährdet sein können, wenn sie nicht durch einen Depot- oder Versicherungsdienst geschützt sind.