Was ist eine In-Service-Auszahlung?
Eine betriebsinterne Auszahlung ist eine Auszahlung aus einem qualifizierten Pensionsplan, die erfolgt, bevor der Mitarbeiter tatsächlich in den Ruhestand geht, oder ein anderes auslösendes Ereignis, das normalerweise eine Auszahlung zulässt. Abhängig von der Struktur des Pensionsplans und eventuell geltenden Steuergesetzen kann die Auswahl einer solchen Auszahlung mit Strafen oder zusätzlichen Steuern verbunden sein, die ebenfalls im Rahmen des Auszahlungsverfahrens gezahlt werden müssen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass auf Strafen und Steuern verzichtet wird, wenn der Grund für den Ausstieg aus dem Dienst in bestimmten Situationen liegt, z. B. Hauszahlungen oder die Zahlung von Studiengebühren für ein Kind.
Diese Art der vorzeitigen Ausschüttung aus einer Vorsorgeeinrichtung wie einer Pensionskasse oder einem individuellen Vorsorgekonto kann nur erfolgen, bevor aufgrund eines auslösenden Ereignisses Auszahlungen möglich sind. Ein Beispiel für ein auslösendes Ereignis wäre, dass der Arbeitnehmer ein Alter erreicht, das vom Arbeitgeber als Vorruhestandsalter definiert wird, sowie die geltenden staatlichen Steuervorschriften. Sollte sich der Arbeitnehmer zum Rücktritt und zur Sicherung eines neuen Arbeitsverhältnisses entschließen, ist dies auch ein auslösendes Ereignis, das dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gibt, den Restbetrag der Rente in einen neuen Plan umzuwandeln oder ihn auszuzahlen.
In vielen Situationen kann sich ein Mitarbeiter für eine betriebsinterne Auszahlung entscheiden, um ein vorübergehendes Cashflow-Problem zu lösen. Wenn der Mitarbeiter beispielsweise Verletzungen erlitten hat, für die eine längere Erholungsphase erforderlich war, kann ein Abzug vorgenommen werden, um die Grundkosten zu decken, z. B. für monatliche Hypothekenzahlungen oder Mieten. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Eltern Mittel aus einem Pensionsplan entnehmen, um die Studiengebühren für Kinder zu bezahlen, wenn keine anderen Mittel zur Finanzierung der Ausbildung verfügbar sind. Solche Situationen ermöglichen bei vielen Altersvorsorgeplänen den Abzug ohne Bußgeld. Passt der Grund für die Rücknahme nicht in einen bestimmten Sachverhalt, können die Strafen bis zu zehn Prozent des zurückgezogenen Betrags betragen.
Um eine Auszahlung im laufenden Betrieb anzufordern und zu erhalten, muss der Mitarbeiter die sogenannten Bestellregeln oder andere vom Planverwalter festgelegte Kriterien einhalten. Die meisten Pläne sehen vor, dass die Mitarbeiter uneingeschränkt berechtigt sind, bevor einem Antrag auf Geldabhebung stattgegeben werden kann. Einige Pläne verlangen, dass der Mitarbeiter das erste zulässige Rentenalter erreicht, bevor er Mittel aus dem Plan zieht. Wenn der Plan zum Beispiel einen Rücktritt im Alter von 59 ½ Jahren vorsieht, der Arbeitnehmer jedoch lieber bis zum Alter von 65 Jahren arbeitet, kann ein 60-jähriger Arbeitnehmer einen Austritt aus dem Dienst beantragen und weiterarbeiten.