Was ist eine interessierende Partei?

Im weitesten Sinne ist eine interessierte Partei eine Einzelperson oder eine andere juristische Person, die vom Ergebnis irgendeiner Art von rechtlicher Handlung wie etwa eines Konkurses oder einer Klage profitieren kann. Der Begriff wird auch verwendet, um die Person zu identifizieren, die mit einem Altersversorgungsplan verbunden ist, der gemäß den staatlichen Vorschriften der Abschluss bestimmter Arten von Transaktionen im Zusammenhang mit diesem Plan untersagt ist. Bei beiden Anwendungen geht es darum, die Interessen aller Beteiligten zu schützen, ohne dass eine Partei oder Parteien die Möglichkeit hat, andere an der Klage oder dem Plan beteiligte Parteien auszunutzen.

In Bezug auf die rechtlichen Verhältnisse wäre eine interessierende Partei sowohl der Beklagte als auch der Kläger im vorliegenden Fall, zusammen mit allen Dienstleistern, die möglicherweise eine Geschäftsbeziehung mit den beiden Parteien unterhalten. Abhängig von der konkreten Situation werden dem Beteiligten bestimmte Rechte oder Schutzrechte nach dem Gesetz eingeräumt und die Abwicklung von Geschäften mit anderen an der Aktion beteiligten Parteien etwas eingeschränkt. Beispielsweise würde in einer Insolvenzverhandlung einem Gläubiger der Status einer Partei mit Interesse eingeräumt, und er hätte die Möglichkeit, Daten vorzulegen, die vor dem Gericht berücksichtigt würden, wodurch die Interessen dieses Gläubigers wirksam geschützt würden.

In Bezug auf den laufenden Betrieb einer betrieblichen Altersversorgung sind alle Arbeitgeber, einschließlich der Direktoren und leitenden Angestellten, als Beteiligte anzusehen. Darüber hinaus werden der Treuhänder des Plans, die im Plan eingetragenen Mitarbeiter und alle Mitarbeiterorganisationen, bei denen die Mitgliedschaft ganz oder teilweise im Plan eingetragen ist, ebenfalls als interessierte Partei angesehen. Anwälte, die in ständiger Geschäftsbeziehung mit dem Arbeitgeber stehen, werden gelegentlich auch als interessierte Parteien angesehen.

In den USA bildet das so genannte ERISA (Employee Retirement Income Security Act) die Grundlage für die Definition und Identifizierung einer interessierenden Partei in Bezug auf verschiedene Pensionspläne. Jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen von ERISA als Partei von Interesse eingestuft wird, hat bestimmte Rechte im Zusammenhang mit dem Plan, es ist jedoch auch untersagt, bestimmte Maßnahmen in Bezug auf den Plan zu ergreifen. Eine interessierende Partei kann neben dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern jeder Investor sein, der mehr als fünfzig Prozent der Arbeitgeberorganisation besitzt. Abhängig von der Struktur des Plans und der Beziehung des Einzelnen zu einer Arbeitnehmerorganisation können auch der Ehegatte, die Kinder oder der Ehegatte eines Kindes des Arbeitnehmers als Beteiligte angesehen werden.

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