Was ist Miteigentum?
Miteigentum ist ein Begriff, der das Eigentum von zwei oder mehr Parteien an einer Immobilie beschreibt. Dies kann zu Verwirrung führen, da Mieter oft als Mieter bezeichnet werden. Miteigentümer sind jedoch in der Regel Eigentümer einer Immobilie und keine Mieter. Es gibt tatsächlich mehrere Arten von Miteigentum, und die für diese Art von Eigentum geltenden Regeln können je nach Landesgesetz unterschiedlich sein.
Mitmieten kann sich auf ein gemeinsames Mietverhältnis beziehen. Jeder Eigentümer hält einen Anteil am Eigentum, der von den Anteilen anderer Eigentümer getrennt und getrennt ist. Die Anteile an der Immobilie müssen nicht gleich sein. Zum Beispiel könnte ein Eigentümer berechtigt sein, die Hälfte des Eigentums und zwei andere Eigentümer könnten jeweils ein Viertel des Eigentums besitzen.
Gemeinsame Mieter können mit ihrem Immobilienanteil machen, was sie wollen. Dies kann die Verpfändung ihres Eigentumsanteils umfassen, ohne das Eigentum anderer zu beeinträchtigen. Sie können ihren Hinterbliebenen auch die Erbschaft des Vermögens zuweisen. Im Allgemeinen haben andere Eigentümer in dieser Form des Miteigentums kein Recht, den Rest des Eigentums zu beanspruchen, falls ein Eigentümer stirbt. Stattdessen gehört der Anteil den designierten Überlebenden.
Eine andere Form des Miteigentums ist das Miteigentumsrecht (JTWROS). In dieser Form geht das Eigentum an der Immobilie direkt auf andere Anteilseigner der Immobilie über. Sollte jedoch ein verstorbener Eigentümer eine Schuld an seinem Anteil an der Immobilie eingegangen sein, so geht dies auch auf die anderen Eigentümer über. Sie werden sowohl für die Schulden als auch für das Eigentum verantwortlich.
JTWROS hat mehrere Bedingungen, um als legal angesehen zu werden. Jeder Eigentümer muss die gleiche Menge der Immobilie besitzen. Für alle Eigentümer müssen die gleichen Gesetze gelten. Das Interesse an der Immobilie muss gleichzeitig eintreten, und alle Eigentümer müssen die gleichen Rechte am Besitz der Immobilie haben.
Ein gemeinsames Mietverhältnis kann auch als ganzes Mietverhältnis bezeichnet werden. Diese Form des geteilten Eigentums wird häufig zwischen einem Ehemann und einer Ehefrau ausgeübt. Beide Eigentümer haben die gleichen Rechte an dem gesamten Eigentum, und wenn einer der Ehegatten stirbt, erbt der andere das gesamte Eigentum. Manchmal wird das gemeinsame Eigentum einfach durch Scheidungs- und Hinterbliebenengesetze in einem Staat festgelegt. Zum Beispiel bedeuten Gesetze in Kalifornien, die Menschen nach der Auflösung der Ehe zu der Hälfte des Vermögens in einer Ehe berechtigen, dass jeder Ehegatte nach einer Scheidung die Hälfte des Eigentums besitzt.
Jeder Ehegatte besitzt auch die Hälfte der Schulden des Eigentums und hat Anspruch auf die Hälfte des Gewinns. Wenn Menschen mehrere Güter besitzen, wenden sie sich häufig vor dem Eingehen einer Ehe an Eheverträge, damit das Recht, bestimmte Eigentumsformen oder bestimmte Beträge von gemeinsamem Eigentum zu besitzen, im Falle einer Scheidung geändert oder auf andere Weise aufgeteilt werden kann.