Was ist ein Backup-Angebot?
Ein Ersatzangebot ist eine Art von Kaufangebot oder Kaufangebot, das in Betracht gezogen werden kann, wenn ein vorheriges Angebot oder Angebot nicht wie ursprünglich geplant funktioniert. Der Begriff wird in einer Reihe von Situationen verwendet, darunter auf dem Immobilienmarkt, beim Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren sowie gelegentlich im Auktionsprozess. Jede Anwendung bietet dem Verkäufer die Möglichkeit, einen Verkauf auch dann zu sichern, wenn ein Hauptangebot aus irgendeinem Grund abgebrochen werden muss.
Bei Immobilien handelt es sich bei einem Ersatzangebot um ein Gebot für Wohn- oder Gewerbeimmobilien, das nicht die erste Wahl des Verkäufers ist, aber dennoch in Betracht gezogen werden muss. Für den Fall, dass der ausgewählte Käufer vom Kauf zurücktreten möchte oder seine Verpflichtung nicht erfüllen kann, kann der Verkäufer die Verhandlungen mit diesem Käufer beenden und zu dem Käufer übergehen, der das Ersatzangebot abgegeben hat. Auf diese Weise ist es möglich, sich schnell von dem vorübergehenden Rückschlag zu erholen, der durch den Rückzug des Hauptangebots oder dessen Nichterfüllung entsteht, und die Immobilie dennoch mit relativ geringen Schwierigkeiten zu verkaufen.
Da es sich um den Verkauf von Aktien oder anderen Arten von Wertpapieren handelt, handelt es sich bei einem Ersatzangebot um ein Kaufangebot, das nicht ganz so attraktiv ist wie das ursprünglich vom Inhaber dieser Wertpapiere angenommene Angebot. Gleichzeitig wird der ausstehenden Anforderung eines Backup-Angebots nicht direkt widersprochen. Stattdessen wird der Käufer darüber informiert, dass ein vorheriges Gebot auf dem Tisch liegt, das der Verkäufer zuerst untersuchen möchte, das er jedoch verspricht, sich in Verbindung zu setzen, falls dieses Angebot nicht zustande kommt. Das Endergebnis ähnelt in etwa der Situation bei Backup-Angeboten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien, da der Verkäufer bei einem Ausfall des Primärgeschäfts aus irgendeinem Grund problemlos zu diesem ausstehenden Sekundärangebot übergehen kann.
Bei einigen Auktionen wird das Ersatzangebot als das zweithöchste Gebot identifiziert, das während des Auktionszeitraums eingegangen ist. Falls der Auktionsgewinner den Kauf nicht zum während der Veranstaltung angebotenen Gebotspreis abschließen kann, können der Auktionator und der Verkäufer vereinbaren, zu dem Bieter überzugehen, der das zweithöchste Angebot abgegeben hat. Dieser Ansatz ist häufig eine Alternative zum Anordnen einer zweiten Auktion für denselben Artikel, ein Vorgang, der etwas zeitaufwändig und teuer sein kann. Gesetze und Traditionen in Bezug auf den Auktionsprozess variieren von Land zu Land und wirken sich darauf aus, ob die Option besteht, ein Ersatzangebot anzunehmen und möglicherweise zu aktivieren, wenn der primäre Bieter nicht in der Lage oder nicht bereit ist, dies zu befolgen.