Was ist eine alternative Streitbeilegung?
Alternative Dispute Resolution (ADR) bezieht sich auf ein Verfahren, bei dem sich die Streitparteien darauf einigen, dass die Angelegenheit in einem nichtgerichtlichen Forum von einem unparteiischen Dritten beigelegt wird. Die beiden am weitesten verbreiteten Formen der Streitbeilegung sind Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation. In einem Schiedsverfahren vereinbaren die Parteien, ihre Streitigkeit einem unparteiischen Schiedsrichter zur Entscheidung vorzulegen.
Als alternatives Streitbeilegungsverfahren kann das Schiedsverfahren verbindlich oder unverbindlich sein. In einem verbindlichen Schiedsverfahren müssen die Parteien die Entscheidung des Schiedsrichters akzeptieren. Wenn kein Betrug vorliegt, ist seine Entscheidung endgültig und wird von den meisten Gerichten anerkannt. Die meisten verbindlichen Schiedsverfahren ergeben sich aus einer vertraglichen Bestimmung, die die Parteien zur Schlichtung von Streitigkeiten aus der Erfüllung oder angeblichen Vertragsverletzung verpflichtet. Wenn in einem unverbindlichen Schiedsverfahren eine oder beide Parteien mit der Entscheidung des Schiedsrichters unzufrieden sind, steht es ihnen frei, ihren Streit durch Zivilprozess beizulegen.
Da ein Schiedsrichter in dem zugrunde liegenden Rechtsstreit eine Entscheidung treffen muss, nimmt er eine quasi gerichtliche Rolle ein und ist als solcher verpflichtet, zwischen den gegnerischen Parteien strikt neutral zu bleiben. Die Aufgabe eines Schiedsrichters im alternativen Streitbeilegungsverfahren besteht darin, den Fall jeder Seite anzuhören und eine Entscheidung auf der Grundlage der vorgelegten Beweise zu treffen. Während eines Schiedsverfahrens dürfen die Parteien Beweismittel vorlegen und gegnerische Zeugen befragen. Die spezifischen Verfahrensregeln hängen zum Teil von dem Forum ab, in dem das Schiedsverfahren durchgeführt wird.
Die Parteien vereinbaren, im Rahmen der Mediation einen Dritten zu bestellen, der sie bei der Beilegung der Kontroverse ohne Rechtsstreitigkeiten unterstützt. Im Gegensatz zu einem Schiedsrichter spielt ein Mediator eine aktive Rolle, wenn es darum geht, die Parteien davon zu überzeugen, dass es in ihrem besten Interesse ist, ihre Differenzen durch eine Verhandlungslösung beizulegen. Der Mediator wird in der Regel versuchen, die Parteien davon zu überzeugen, sich auf der Grundlage seiner Kenntnis des Sachverhalts und des anwendbaren Rechts zu einigen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich ein Mediator zunächst mit beiden Parteien trifft, um sein Verständnis des Sachverhalts und der Streitfragen zu erleichtern. In der Regel konsultiert ein Mediator die Parteien dann getrennt und ermutigt sie nachdrücklich, in den Fragen, die die Beilegung behindern, eine gemeinsame Grundlage zu finden.
In Bezug auf die Art und Weise, in der eine Kontroverse in der Regel beigelegt wird, unterscheiden sich Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit durch alternative Streitbeilegung erheblich. Ein Mediator interveniert proaktiv zwischen den Parteien, indem er mit seinen Fähigkeiten zur Konfliktlösung und Überzeugungsarbeit versucht, die Kluft zwischen den ursprünglichen Verhandlungspositionen der Parteien zu überbrücken. Ein Schiedsrichter interveniert nicht auf diese Weise zwischen den Parteien. Vielmehr hat der Schiedsrichter die Aufgabe, den Streit durch eine Entscheidung zugunsten einer der Parteien beizulegen.