Was hat das Mietverhältnis gemeinsam?
Gemeinsames Mietverhältnis wird manchmal als gemeinsames Mietverhältnis bezeichnet, aber dies ist tatsächlich ein anderes Mittel, um Eigentum zu besitzen. Wenn Menschen eine Immobilie gemeinsam teilen, besitzen sie die gleichen Anteile an dieser Immobilie. Wenn eine Person stirbt, erbt die andere Person häufig die gesamte Immobilie vollständig. Ungewöhnlicher ist das Vermieten in gemeinsamen Arbeiten. Zu den Merkmalen gehört die Möglichkeit, ungleiche Beträge des Eigentums zu teilen. Sofern nicht durch einen Willen angegeben, wird jeder Anteil an die Erben des Teilbesitzers und nicht an die anderen Mieter weitergegeben.
Ein Aspekt des gemeinsamen Mietverhältnisses, der dem gemeinsamen Mietverhältnis ähnelt, wird als „Eigentumsrecht“ bezeichnet. Unter Umständen, in denen zwei, drei oder sogar fünfzig Eigentümer vorhanden sind, hat jeder das Recht, das Eigentum zu besitzen, es zu besetzen und kann ein anderes Mietverhältnis in nicht ausschließen Miteigentümer aus auch das Eigentum zu besitzen. Dennoch nutzen nicht alle Menschen das Mietverhältnis in gemeinsamen Vereinbarungen, um Eigentum zu besetzen.
Ein Bauunternehmer möchte beispielsweise eine Reihe von Häusern für den späteren Verkauf auf einem rentablen Markt bauen. Anstatt nur Investoren für sein Projekt zu haben, die auf der Grundlage des Gewinns erstattet würden, könnte er ein Mietverhältnis mit zahlreichen Personen eingehen, die alle einen Anteil am Grundstück, den Gebäuden und den eventuellen Gewinnen aus dem Verkauf besitzen würden. In den meisten Fällen würde keiner der Mieter das Grundstück beziehen wollen oder vielleicht auch nur wenige und wird irgendwann in einem der gebauten Häuser wohnen. In der Regel bedeutet das Mietverhältnis lediglich eine Investition mit mehreren Eigentümern, die Anspruch auf ihren Anteil am Verkauf von Immobilien haben, wenn der Bauherr sie entwickelt hat.
Wenn einer der ursprünglichen Mieter dieser als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien verstirbt, geht sein Anteil an seine Erben. Wenn es nur um einen Überlebenden geht, kann das wenig bedeuten. Der neue „gemeinsame“ Eigentümer kann einfach an dem Mietvertrag festhalten und auf einen rentablen Verkauf warten. Aber wenn die Person, die einen Teil des Eigentums besaß, mehrere Erben hatte, könnte es schwierig werden, weil alle Erben möglicherweise ihren Anteil am Eigentum liquidieren möchten.
Das Verfahren dazu wird durch „gemeinsame“ Vereinbarungen unterstützt. In den meisten Fällen würden andere in der Vereinbarung einfach den Prozentsatz des Eigentums von Erben kaufen, die ihn loswerden möchten. Wenn andere dem nicht zustimmen möchten, können die neuen Erbteilnehmer einer Aktie eine sogenannte Teilungsklage vor Gericht einreichen. Dies bedeutet in der Regel, dass das Gericht die verkaufte Immobilie und die Auszahlungen an jeden Eigentümer auf der Grundlage des prozentualen Anteils der Immobilie anordnet besessen. Wenn das Grundstück des Bauherrn nicht voll erschlossen ist, können er oder die anderen Mieter entscheiden, dass es viel einfacher ist, den Prozentsatz zu kaufen, der den Erben gehört. Das Land wird weniger wert sein, wenn es nicht vollständig erschlossen ist, und die anderen Mieter haben immer noch die Chance, viel mehr Geld zu verdienen, wenn sie eine vollständig erschlossene Immobilie verkaufen können.